Ausstellungsbedingungen


Ausstellungsrichtlinien des gemeinnützigen Euregio.-Rassekatzen-Verein e.V


Die Ausstellungen des gemeinnützigen Euregio.-Rassekatzen-Verein e.V. sind internationale Ausstellungen. Das dafür vorgesehene Richtergremium ist dabei

international und wird vom Vorstand geladen.

Ausstellungen finden statt um den Züchtern und Ausstellern der verschiedenen Rassen die Möglichkeit zu geben ihre Tiere mit denen anderer Aussteller zu

vergleichen und bewerten zu lassen.

Gleichzeitig sollen einem größeren Publikum die Rassen und ihre jeweiligen Wesensarten bekannt gemacht und das Verständnis für Katzen als Haustier gestärkt werden.


Mitglieder aller Vereine, die vom Euregio.-Rassekatzen-Verein(ERV) e.V. anerkannt sind, sind eingeladen, ihre Katze zur Ausstellung anzumelden.

Auch sind Personen mit ihren Katzen herzlich willkommen die keinem Verein angehören. Das Meldeformular ist online oder zum Download auf der Homepage

des Vereins unter dem Menüpunkt Formulare zu finden. Das Meldebüro und der Vorstand des ERV e.V. sind berechtigt, auch ohne Angabe von Gründen, die

Annahme der Meldung abzulehnen.


Mit Absendung des Meldeformulars erklärt sich der Aussteller mit diesen Ausstellungsregeln und den damit verbundenen Gebühren einverstanden.


Für jede gemeldete Katze wird eine Meldegebühr fällig. Die Gebühren dazu sind auf der Homepage des Vereins unter dem Menüpunkt >Ausstellung >

Meldebüro/Gebühren ausgewiesen. Die Meldegebühr wird mit Zustellung der Meldebestätigung fällig, jedoch spätestens bis zum Meldeschluss. Wird diese

Frist versäumt wird im Ausnahmefall und nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung einer Zahlung am Ausstellungstag an der Kasse ermöglicht.

Hierbei wird ein Aufschlag von 5,-€ fällig.


Um- oder Nachmeldungen sind kostenfrei möglich bis zum Meldeschluss. Danach wird eine Gebühr in Höhe von 5,-€ pro Um- und/oder Nachmeldungen

fällig.


Aussteller, die sich nicht schriftlich bis zum Meldeschluss abmelden, zahlen den vollen Ausstellungspreis.

Zugang zur Ausstellung hat der Aussteller von der 1. bis 3. gemeldeten Katze inkl. einer Begleitperson. Sollten weitere Begleitpersonen mitgebracht werden

muss für jede weitere Begleitperson der reguläre Eintrittspreis entrichtet werden.


Folgende Tiere/Rassen sind auf der Ausstellung nicht zugelassen:

Generell alle Katzen die laut Tierschutzgesetz zur Qualzucht gehören wie z.B.

– Manx

– Cymric

– Folds

– Rassen mit Polydatylie (Mehrzehigkeit)

– Nacktkatzen in Einzelfällen wo keine Tasthaare vorhanden sind


Das Veterinäramt der Gemeinde entscheidet sobald die Ausstellung angemeldet wurde welche Rassen nicht ausgestellt werden dürfen.


Katzen, die für eine Ausstellung gemeldet werden, müssen gechipt und gegen Katzenschnupfen, Katzenseuche sowie gegebenenfalls Tollwut geimpft sein.


Bei Ausstellern aus dem Ausland müssen die Katzen gechipt sein Tollwut geimpft und einen EU Ausweis mit sich führen. Damit das Veterinäramt die

Katzen kontrollieren kann ,kann es erforderlich sein das der ERV e.V die Ausweise einzieht und nach Kontrolle wieder ausgibt.


Bei der Katzenseuche und –schnupfen Impfung entscheidet der verwendete Impfstoff über die Dauer der Impfgültigkeit, dieses ist im Impfpass durch den

Tierarzt kenntlich zu machen. Bei der Tollwutimpfung entscheidet der verwendete Impfstoff über die Dauer der Impfgültigkeit. Der Nachweis über die

Impfungen ist mit Vorlage des Impfausweises zu erbringen. Für die Korrektheit der Eintragungen ist der Aussteller selber verantwortlich! Jungtiere (bis 14

Wochen), die noch nicht über eine gültige Tollwutimpfung verfügen, müssen eine amtstierärztliche Bescheinigung am Einlass vorweisen. Diese Bescheinigung

darf am Tag der Ausstellung nicht älter als 7 Tage sein. Ausgestellte Würfe benötigen die Erstimpfung und eine tierärztliche Bescheinigung.


Alle Katzen werden vor Einlass einer Kontrolle unterzogen. Zugelassen sind ausschließlich gesunde, Parasitenfreie (Pilz, Flöhe usw.), nicht tragende und

nicht rollige Tiere. Katzen, die bei der Einlasskontrolle auffällig sind, werden nicht zur Ausstellung zugelassen. Tiere, die während der Ausstellung erkranken

sind unverzüglich abzumelden und aus der Halle zu entfernen, hierbei wird die Meldegebühr für diese Katzen nicht zurück erstattet. Es ist nicht gestattet

unkontrolliert Katzen in die Halle zu bringen. Der Ausstellungsleiter ist berechtigt, Aussteller der Halle zu verweisen, die gegen diese Vorschrift verstoßen.

Der Aussteller bekommt in diesem Fall seine Ausstellungskosten nicht erstattet.


Für jede gemeldete Katze steht ein Käfig zur Verfügung. Die Käfige dürfen nur nach Absprache mit der Ausstellungsleitung gewechselt werden.

Die Ausstellungskäfige müssen mit einer weichen Unterlage und zu drei Seiten mit Vorhängen versehen werden, die vom Aussteller mitgebracht werden

müssen. Zur Ausstattung gehört ebenfalls eine Katzentoilette von angemessener Größe sowie Wasser- und Futternapf.

Der Aussteller ist verpflichtet, den Käfig sauber zu halten und mit Sorgfalt zu behandeln. Der Aussteller hat seinen Platz sauber zu hinterlassen und seinen

Müll selbstständig Zuhause zu entsorgen. Bei Zuwiderhandlung werden dem Aussteller Reinigungskosten in Höhe von 50 € in Rechnung gestellt.

Der Aussteller ist verpflichtet, die Katzen im Käfig zu belassen und nur auf Aufforderung zum Richtertisch zu bringen. Bei zweitägigen Ausstellungen ist es

nicht erlaubt, die Tiere über Nacht im Käfig in der Halle zu lassen!


Es ist verboten, fremde Katzen anzufassen oder aus dem Käfig zu nehmen, ohne dass das Einverständnis des jeweiligen Ausstellers vorliegt.


Es ist verboten Katzen auf der Ausstellung zu verkaufen.


Die Beurteilung der Katzen erfolgt durch anerkannte Richter. Das Richterurteil ist nicht anfechtbar.


Am Ende der Ausstellung erhält jeder Aussteller die Richterberichte und Urkunden.


Es ist nicht gestattet, die Käfige vorzeitig vor Ende der Ausstellung zu räumen.


Der Vorstand, sowie teilnehmende Richter und Personen aus ihrem Haushalt dürfen keine Katzen ausstellen.


•Für Mitglieder des ERV e.V. gilt, dass an einem Ausstellungstag nur zwei Titelpunkte anerkannt werden, an einem Wochenende liegt die Höchstzahl somit

bei 4 Titelpunkten.


Der ERV e.V. übernimmt keine Haftung für:

  1. Schäden, die Aussteller oder Besucher anderen Personen oder Tieren während der Ausstellung zufügen;

   2.  Verlust oder Diebstahl von Katzen oder anderem Eigentum;

   3.  Krankheiten, Tierarztkosten etc., während der Ausstellung.

   4.  Für Schäden durch den Aussteller oder deren Katzen sowie Begleitpersonen haftet der gemeldete Aussteller persönlich.

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